Die Geschichte des Dobermanns
 

Das Ursprungsland der Rasse ist Deutschland und der Name "Dobermann" geht auf den Mann zurück, dem der größte Anteil der Entstehung der Rasse zukommt:
Friedrich Louis Dobermann (* 02.Januar 1834 + 09.Juni 1894) kommt aus der Stadt Apolda, mitten im grünen Herzen Deutschlands, in Thüringen.

Er war sowohl Polizeibeamter, Bote und Exekutor, der fällige Steuern einzutreiben und Pfändungen auch über Land vorzunehmen hatte, als auch städtischer Hundefänger oder Abdecker, der herrenlos herumlaufende Hunde in Gewahrsam nahm. Deshalb hatte er zu seinem Schutz immer zwei Hunde bei sich. Als er nun trotz der beiden Hunde bei einer Gelegenheit den kürzeren zog, kam er auf den Gedanken, einen Hund zu züchten, der ihn besser schützen konnte. Niemand kann heute mit Sicherheit sagen, was für Hunde damals verpaart wurden und welche Abstammungen letztendlich den Ausgangspunkt für die Entwicklung der Rasse bildete. Zum besseren Verständnis ist es vielleicht besser, sich einen Überblick über die in dieser Gegend im vorigen Jahrhundert bekannten Hunderassen zu verschaffen. Die ersten Dobermannpinscher wurden auf dem Hundemarkt in Apolda verkauft. Ihre besten Erbanlagen pflanzten sich bis in unsere Zeit fort - ganz zu unser Freude, die wir heute beim Anblick eines edlen Dobermanns empfinden.

Unser Hund damals und heute
War der Dobermann in den ersten Jahren seiner Entstehung ein etwas grobschlächtiger, von Gestalt beziehungsweise Gebäude her wenig eleganter Hund, so änderte sich das doch sehr bald. Wenn wir Bilder von den Anfängen der Rasse betrachten und sie mit den Zuchtprodukten der heutigen Zeit vergleichen, kann man feststellen, welch weiter Weg auf züchterischem Gebiet zurückgelegt wurde. Der heutige Dobermann ist mittelgroß, kräftig und muskulös gebaut. Durch die elegante Linienführung seines Körpers, die stolze und aufgereckte Haltung, das temperamentvolle Wesen und den Ausdruck von Entschlossenheit entspricht er dem Idealbild eines Hundes der normalen Anatomie.

Dobermann im Jahr 1898

Dobermann im Jahr 2008


Rassestandard
 

Wesen: Die Grundstimmung des Dobermanns ist freundlich-friedlich, in der Familie sehr anhänglich und kinderliebend. Gefordert werden ein mittleres Temperament und eine mittlere Schärfe. Weiterhin wird eine mittlere Reizschwelle gefordert. Bei einer guten Führigkeit und Arbeitsfreude ist auf Schutztrieb, Kampftrieb, Mut und Härte zu achten.
Proportion: Das Gebäude des Dobermanns erscheint fast quadratisch, dies gilt besonders für die Rüden. Die Rumpflänge soll die Widerristhöhe bei Rüden um nicht
mehr als 5% und bei den Hündinnen nicht mehr als 10% überschreiten.
Haarkleid: Das Haar ist kurz, hart und dicht. Es liegt fest und glatt an und ist gleichmäßig über die ganze Oberfläche verteilt.
Farbe: schwarz und dunkelbraun mit rostrotem, scharf abgegrenztem und sauberen Brand.
Größe: Die Widerristhöhe bei Rüden beträgt 68 bis 72 cm; bei Hündinnen 63 bis 68 cm; jeweils ist eine Mittelgröße erwünscht.
Gewicht: Es sollte bei Rüden zwischen ca. 40-45 kg; bei Hündinnen zwischen ca. 32-35 kg liegen.

 

Kupierverbot
 

Unter Kupieren versteht man das operative Entfernen von einigen Schwanzwirbeln und die modebedingte Verkleinerung von Ohren (Quelle: Wikipedia).

Kupieren der Rute
Das Kupieren von Hunderuten wurde ursprünglich eingeführt, um bei kurzhaarigen Rassen das Verletzungsrisiko durch Anschlagen des von Fell nur ungenügend gepolsterten Schwanzes zu vermeiden. Es wird in einem Alter von 1-3 Tagen vorgenommen, heutzutage meist unter Vollnarkose. Durch wissenschaftliche Untersuchungen wurde die Behauptung widerlegt, dass die Hunde keine Schmerzen hätten (wenn dies ohne Narkose durchgeführt wird). Danach empfinden neugeborene Hunde Schmerzen wesentlich stärker, als ausgewachsene Hunde.

Kupieren der Ohren
Das Kupieren der Ohren wird in der Regel im Alter von 7 bis 14 Wochen durchgeführt. Dies erfolgt in Vollnarkose. Außer dem bereits genannten modischen Aspekt, gibt es keine Erklärung dafür, weshalb ein Kupieren der Ohren notwendig wäre.

Rechtliche Bestimmungen
Laut Tierschutzgesetz ist in Deutschland das Kupieren der Ohren seit 1987 und das der Rute seit 1998 verboten. Ausnahmen sind Amputationen aus medizinischer Indikation (z.B. Tumore oder Schwanzabrisse) oder bei jagdlicher Nutzung. Dieses Kupierverbot gilt auch dann, wenn der Eingriff in einem Land durchgeführt wurde, wo dies noch erlaubt ist.

Ausstellungsverbot
Seit 2002 gilt beim VDH ein Ausstellungsverbot für Hunde aus dem In- und Ausland, deren Ohren nach dem 1. Januar 1987 oder deren Rute nach dem 1. Juni 1998 amputiert wurden. Aus diesem Grund werden heute viele Ausstellungen für bestimmte Hunderassen im Ausland durchgeführt.

vollkupierte Hündin

halbkupierte Hündin

unkupierte Hündin